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Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen der MaLoWa Bahnwerkstatt GmbH

1. Geltungsbereich
• Die Nutzungsbedingungen gelten für die Serviceanlagen der Anschlußbahn Klostermansfeld.
• Als vom Land Sachsen-Anhalt konzessionierter Betreiber der öffentlichen Eisenbahninfrastruktur Anschlussbahn Hettstedt hat die MaLoWa Bahnwerkstatt GmbH (MaLoWa) die Kreisbahn Mansfelder Land GmbH (KML) in 06311 Helbra zur Aufstellung von Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen (NBS) beauftragt. Diese NBS sind im Bundesanzeiger veröffentklicht.
Zusätzlich können sie bei der KML unter kml-helbra@t-online.de oder Tel/Fax 034772/20257 angefordert werden.

2. Veröffentlichung und Änderung der Nutzungsbedingungen
• Die Nutzungsbedingungen und deren Änderungen werden im Internet eingestellt und die Adresse im Bundesanzeiger bekannt gemacht.

3. Zugangsvoraussetzungen
3.1 Zugangsberechtigung
• Voraussetzung für die Benutzung der Infrastruktur der Anschlußbahn durch Dritte ist eine gültige Genehmigung zur Erbringung von Eisenbahnverkehrsleistungen gemäß § 14 Absatz 6 des AEG.
• Der Besitz dieser Genehmigung ist entsprechend nachzuweisen.
3.2 Benutzung der Serviceeinrichtungen
• Die Benutzung der Serviceeinrichtungen wird auf der Basis einzeln abzuschließender Nutzungs- bzw. Instandhaltungsverträge geregelt.
3.3 Anforderungen an das Betriebspersonal
• Das vom Zugangsberechtigten eingesetzte Personal muß den Anforderungen der Eisenbahnbau und Betriebsordnung (EBO in der jeweils gültigen Fassung) genügen.
• Der Erwerb der Ortskenntnis wird im abzuschließenden Nutzungsvertrag geregelt und erfolgt kostenfrei.
3.4 Anforderungen an die Fahrzeuge
• Die vom Zugangsberechtigten eingesetzten Fahrzeuge müssen den Anforderungen der Eisenbahnbau- und Betriebsordnung (EBO in der jeweils gültigen Fassung) entsprechen.
• Von der Benutzung der Eisenbahninfrastruktur sind Güterwagen mit Gefahrgut sowie ungereinigte Gefahrgut-Güterwagen ausgeschlossen.
3.5 Haftpflichtversicherung
• Bei Abschluß einer Vereinbarung nach § 14 Absatz 6 AEG weist das EVU das Bestehen einer Haftpflichtversicherung im Sinne der Verordnung über die Haftpflichtversicherung der Eisenbahnen vom 21.12.1995 (BGBl. I S. 2101) nach. Änderungen zum bestehenden Versicherungsvertrag zeigt er der MaLoWa unverzüglich schriftlich an.

4. Benutzung der Eisenbahninfrastruktur
• Die Benutzung der Eisenbahninfrastruktur ist nur im Rahmen und nach Maßgabe der vertraglichen Einzelregelungen zulässig.
• Für die Benutzung der Eisenbahninfrastruktur gelten ergänzend zu den gesetzlichen Bestimmungen die Betriebsvorschriften der Anschlußbahn Klostermansfeld.
• Liegen Anträge über zeitgleiche miteinander nicht zu vereinbarende Nutzungen vor, werden folgende Grundsätze als Entscheidungshilfe für die Lösung des Problems herangezogen:
- Vorrang für Eigenbedarf der MaLoWa
- Vorrang einer angemeldeten regelmäßigen Nutzung vor Einzelnutzung
- Reihenfolge des Einganges (Datum und Uhrzeit) der Anträge
• Die An- und Abfahrt zum Bahnhof Klostermansfeld erfolgt über Trassenbestellungen der DB AG Netz.

5. Beschreibung der Serviceeinrichtungen in Anschlußbahn Klostermansfeld
• Die MaLoWa Bahnwerkstatt GmbH betreibt am Standort Benndorf eine Schienenfahr-zeuginstandsetzungswerkstatt als Serviceeinrichtung gemäß § 2 Abs. 3c Nr. 7 Allgemeines Eisenbahngesetz.
• Die Anschlußbahn schließt direkt an den Bahnhof Klostermansfeld der DB Netz AG an. • Zur Erhöhung der Kapazität wurden die Gleise 5 bis 7 des Bahnhofes Klostermansfeld von der MaLoWa angemietet.
• Schienenfahrzeug – Übergabestelle Gleis 5 vom Bahnhof Klostermansfeld (angemietet von MaLoWa)
• Als Serviceeinrichtungen stehen zur Verfügung:
- Werkstattgleise mit und ohne Hebeböcke bzw. Kran - soweit frei und verfügbar
- Wartungs- und Instandsetzungseinrichtungen

6. Anfragen zur Nutzung
• Anfragen von Zugangsberechtigten gemäß § 14 (2) AEG können schriftlich, elektronisch oder fernmündlich erfolgen.
• Die Anfragen sollten mindestens nachstehende Angaben enthalten:
- benötigte Serviceeinrichtung
- Zweck und Umfang der Nutzung
- Nutzungsdauer
- Zusammensetzung des Fahrzeugverbandes (Wagenlisten)
- etwaige Besonderheiten, z.B. Lademaßüberschreitungen, gefährliche Güter

7. Übergabe / Übernahme der Fahrzeuge
• Die Schienenfahrzeuge werden durch die MaLoWa auf den unter Punkt 5 bezeichneten Übergabestellen übernommen bzw. übergeben.
• Die Zuführung zu und die Abholung von den Abstellgleisen erfolgt durch die MaLoWa oder deren Beauftragten.
• Von der MaLoWa kann für die Sicherheit der abgestellten Fahr-zeuge keine Gewähr übernommen werden, da die Gleisanlagen frei zugänglich sind.

8. Rechte und Pflichten der Vertragsparteien
• Die Vertragsparteien verpflichten sich zu einer vertrauensvollen Zusammenarbeit zum beiderseitigen Vorteil.

9. Ansprechpartner / Notfallmanagement
• Eisenbahnbetriebsleiter/Geschäftsführer
Herr Gerhard Kellner
Telefon: 034772 / 839152 oder 034772 / 25588
Handy: 0170 / 8401786

• Geschäftsführer
Herr Oliver Kellner
Telefon: 034772 / 839151 oder 034772 / 25588
Handy: 01514 / 0795979

• Abschlußbahnleiter
Herr Oliver Kellner
Telefon: 034772 / 839151 oder 034772 / 25588 -
Handy: 01514 / 0795979

10. Betriebszeiten
• Die abzustellenden Fahrzeuge werden Montag bis Freitag von 6.30 Uhr bis 15.00 Uhr übernommen bzw. übergeben.
• Nach Absprache besteht auch außerhalb dieser Zeit die Möglichkeit der Übernahme bzw. Übergabe, wobei aber die Besetzungszeiten des Anschlußbahnhofes der DB AG maßgeblich sind.

11. Nutzungsentgelte
11.1 Abstellung von Fahrzeugen
• Die Abstellung von Fahrzeugen erfolgt nur im Vorfeld oder Nachgang von Wartungs- bzw. Instandhaltungsmaßnahmen so daß die Abstellkosten mit dem Wartungs- bzw. Reparaturpreis abgegolten sind.
11.2 Nutzung von Serviceeinrichtungen in der Werkstatt
• Die Nutzung von Serviceeinrichtungen der Bahnwerkstatt wird über die jeweiligen Werkverträge bzw. erteilte Aufträge geregelt.
• Wegen der Vielzahl der möglichen Serviceleistungen bzw. der sich ständig ändernden Preise für Ersatzteile und Ver-brauchsmaterial wird auf die Darlegung von Entgeltgrundsätzen in den Nutzungs-bestimmungen verzichtet.
11.3 Zahlungsweise
• Das zu entrichtende Entgelt ist binnen zwei Wochen nach Rechnungsdatum, wenn nichts anderes vereinbart ist, auf das Konto der MaLoWa Bahnwerkstatt GmbH bei der Sparkasse Mansfeld Südharz zu überweisen:
Kontonummer: 336 200 3566
Bankleitzahl: 800 550 08

12. Sonstige Bestimmungen
• Bereits bestehende Verträge behalten Ihre Gültigkeit.