1. Geltungsbereich
• Die Nutzungsbedingungen gelten für die
Serviceanlagen der Anschlußbahn Klostermansfeld.
• Als vom Land Sachsen-Anhalt konzessionierter Betreiber der
öffentlichen Eisenbahninfrastruktur Anschlussbahn Hettstedt
hat die MaLoWa Bahnwerkstatt GmbH (MaLoWa) die Kreisbahn Mansfelder
Land GmbH (KML) in 06311 Helbra zur Aufstellung von Nutzungsbedingungen
für Serviceeinrichtungen (NBS) beauftragt. Diese NBS sind im
Bundesanzeiger veröffentklicht.
Zusätzlich können sie bei der KML unter
kml-helbra@t-online.de oder Tel/Fax 034772/20257 angefordert werden.
2. Veröffentlichung
und Änderung der Nutzungsbedingungen
• Die Nutzungsbedingungen und deren Änderungen werden
im Internet eingestellt und die Adresse im Bundesanzeiger bekannt
gemacht.
3. Zugangsvoraussetzungen
3.1 Zugangsberechtigung
• Voraussetzung für die Benutzung der Infrastruktur
der Anschlußbahn durch Dritte ist eine gültige
Genehmigung zur Erbringung von Eisenbahnverkehrsleistungen
gemäß § 14 Absatz 6 des AEG.
• Der Besitz dieser Genehmigung ist entsprechend nachzuweisen.
3.2 Benutzung der Serviceeinrichtungen
• Die Benutzung der Serviceeinrichtungen wird auf der Basis
einzeln abzuschließender Nutzungs- bzw.
Instandhaltungsverträge geregelt.
3.3 Anforderungen an das Betriebspersonal
• Das vom Zugangsberechtigten eingesetzte Personal
muß den Anforderungen der Eisenbahnbau und Betriebsordnung
(EBO in der jeweils gültigen Fassung) genügen.
• Der Erwerb der Ortskenntnis wird im
abzuschließenden Nutzungsvertrag geregelt und erfolgt
kostenfrei.
3.4 Anforderungen an die Fahrzeuge
• Die vom Zugangsberechtigten eingesetzten Fahrzeuge
müssen den Anforderungen der Eisenbahnbau- und Betriebsordnung
(EBO in der jeweils gültigen Fassung) entsprechen.
• Von der Benutzung der Eisenbahninfrastruktur sind
Güterwagen mit Gefahrgut sowie ungereinigte
Gefahrgut-Güterwagen ausgeschlossen.
3.5 Haftpflichtversicherung
• Bei Abschluß einer Vereinbarung nach § 14
Absatz 6 AEG weist das EVU das Bestehen einer Haftpflichtversicherung
im Sinne der Verordnung über die Haftpflichtversicherung der
Eisenbahnen vom 21.12.1995 (BGBl. I S. 2101) nach. Änderungen
zum bestehenden Versicherungsvertrag zeigt er der MaLoWa
unverzüglich schriftlich an.
4. Benutzung der
Eisenbahninfrastruktur
• Die Benutzung der Eisenbahninfrastruktur ist nur im Rahmen
und nach Maßgabe der vertraglichen Einzelregelungen
zulässig.
• Für die Benutzung der Eisenbahninfrastruktur gelten
ergänzend zu den gesetzlichen Bestimmungen die
Betriebsvorschriften der Anschlußbahn Klostermansfeld.
• Liegen Anträge über zeitgleiche
miteinander nicht zu vereinbarende Nutzungen vor, werden folgende
Grundsätze als Entscheidungshilfe für die
Lösung des Problems herangezogen:
- Vorrang für Eigenbedarf der MaLoWa
- Vorrang einer angemeldeten regelmäßigen Nutzung
vor Einzelnutzung
- Reihenfolge des Einganges (Datum und Uhrzeit) der Anträge
• Die An- und Abfahrt zum Bahnhof Klostermansfeld erfolgt
über Trassenbestellungen der DB AG Netz.
5. Beschreibung der
Serviceeinrichtungen in Anschlußbahn Klostermansfeld
• Die MaLoWa Bahnwerkstatt GmbH betreibt am Standort Benndorf
eine Schienenfahr-zeuginstandsetzungswerkstatt als Serviceeinrichtung
gemäß § 2 Abs. 3c Nr. 7 Allgemeines
Eisenbahngesetz.
• Die Anschlußbahn schließt direkt an den
Bahnhof Klostermansfeld der DB Netz AG an.
• Zur Erhöhung der Kapazität wurden die
Gleise 5 bis 7 des Bahnhofes Klostermansfeld von der MaLoWa angemietet.
• Schienenfahrzeug – Übergabestelle Gleis 5
vom Bahnhof Klostermansfeld (angemietet von MaLoWa)
• Als Serviceeinrichtungen stehen zur Verfügung:
- Werkstattgleise mit und ohne Hebeböcke bzw. Kran - soweit
frei und verfügbar
- Wartungs- und Instandsetzungseinrichtungen
6. Anfragen zur Nutzung
• Anfragen von Zugangsberechtigten gemäß
§ 14 (2) AEG können schriftlich, elektronisch oder
fernmündlich erfolgen.
• Die Anfragen sollten mindestens nachstehende Angaben
enthalten:
- benötigte Serviceeinrichtung
- Zweck und Umfang der Nutzung
- Nutzungsdauer
- Zusammensetzung des Fahrzeugverbandes (Wagenlisten)
- etwaige Besonderheiten, z.B.
Lademaßüberschreitungen, gefährliche
Güter
7. Übergabe /
Übernahme der Fahrzeuge
• Die Schienenfahrzeuge werden durch die MaLoWa auf den unter
Punkt 5 bezeichneten Übergabestellen übernommen bzw.
übergeben.
• Die Zuführung zu und die Abholung von den
Abstellgleisen erfolgt durch die MaLoWa oder deren Beauftragten.
• Von der MaLoWa kann für die Sicherheit der
abgestellten Fahr-zeuge keine Gewähr übernommen
werden, da die Gleisanlagen frei zugänglich sind.
8. Rechte und Pflichten der
Vertragsparteien
• Die Vertragsparteien verpflichten sich zu einer
vertrauensvollen Zusammenarbeit zum beiderseitigen Vorteil.
9. Ansprechpartner /
Notfallmanagement
10. Betriebszeiten
11. Nutzungsentgelte
12. Sonstige Bestimmungen
• Eisenbahnbetriebsleiter/Geschäftsführer
Herr Gerhard Kellner
Telefon: 034772 / 839152 oder 034772 / 25588
Handy: 0170 / 8401786
• Geschäftsführer
Herr Oliver Kellner
Telefon: 034772 / 839151 oder 034772 / 25588
Handy: 01514 / 0795979
• Abschlußbahnleiter
Herr Oliver Kellner
Telefon: 034772 / 839151 oder 034772 / 25588 -
Handy: 01514 / 0795979
• Die abzustellenden Fahrzeuge werden Montag bis Freitag von
6.30 Uhr bis 15.00 Uhr übernommen bzw. übergeben.
• Nach Absprache besteht auch außerhalb dieser Zeit
die Möglichkeit der Übernahme bzw. Übergabe,
wobei aber die Besetzungszeiten des Anschlußbahnhofes der DB
AG maßgeblich sind.
11.1 Abstellung von Fahrzeugen
• Die Abstellung von Fahrzeugen erfolgt nur im Vorfeld oder
Nachgang von Wartungs- bzw. Instandhaltungsmaßnahmen so
daß die Abstellkosten mit dem Wartungs- bzw. Reparaturpreis
abgegolten sind.
11.2 Nutzung von Serviceeinrichtungen in der Werkstatt
• Die Nutzung von Serviceeinrichtungen der Bahnwerkstatt wird
über die jeweiligen Werkverträge bzw. erteilte
Aufträge geregelt.
• Wegen der Vielzahl der möglichen Serviceleistungen
bzw. der sich ständig ändernden Preise für
Ersatzteile und Ver-brauchsmaterial wird auf die Darlegung von
Entgeltgrundsätzen in den Nutzungs-bestimmungen verzichtet.
11.3 Zahlungsweise
• Das zu entrichtende Entgelt ist binnen zwei Wochen nach
Rechnungsdatum, wenn nichts anderes vereinbart ist, auf das Konto der
MaLoWa Bahnwerkstatt GmbH bei der Sparkasse Mansfeld Südharz
zu überweisen:
Kontonummer: 336 200 3566
Bankleitzahl: 800 550 08
• Bereits bestehende Verträge behalten Ihre
Gültigkeit.