Alles, was auf Schienen steht,
bringen wir in Fahrt!
Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen der MaLoWa Bahnwerkstatt GmbH

10. Betriebszeiten
• Die abzustellenden Fahrzeuge werden Montag bis Freitag von 6.30 Uhr bis 15.00 Uhr übernommen bzw. übergeben.
• Nach Absprache besteht auch außerhalb dieser Zeit die Möglichkeit der Übernahme bzw. Übergabe, wobei aber die Besetzungszeiten des Anschlußbahnhofes der DB AG maßgeblich sind.

11. Nutzungsentgelte
11.1 Abstellung von Fahrzeugen
• Die Abstellung von Fahrzeugen erfolgt nur im Vorfeld oder Nachgang von Wartungs- bzw. Instandhaltungsmaßnahmen so daß die Abstellkosten mit dem Wartungs- bzw. Reparaturpreis abgegolten sind.
11.2 Nutzung von Serviceeinrichtungen in der Werkstatt
• Die Nutzung von Serviceeinrichtungen der Bahnwerkstatt wird über die jeweiligen Werkverträge bzw. erteilte Aufträge geregelt.
• Wegen der Vielzahl der möglichen Serviceleistungen bzw. der sich ständig ändernden Preise für Ersatzteile und Ver-brauchsmaterial wird auf die Darlegung von Entgeltgrundsätzen in den Nutzungs-bestimmungen verzichtet.
11.3 Zahlungsweise
• Das zu entrichtende Entgelt ist binnen zwei Wochen nach Rechnungsdatum, wenn nichts anderes vereinbart ist, auf das Konto der MaLoWa Bahnwerkstatt GmbH bei der Sparkasse Mansfeld Südharz zu überweisen:
Kontonummer: 336 200 3566
Bankleitzahl: 800 550 08

12. Sonstige Bestimmungen
• Bereits bestehende Verträge behalten Ihre Gültigkeit.